Reisebüro Schwanheim Heuser Reisen GmbH
Alt-Schwanheim 50
60529 Frankfurt
Vertreten durch:
Wolfgang und Erhard Mergler
Kontakt:
Telefon: 069/356000
Fax: 069/356098
Email: info@heuser-reisen.de
Registergericht und HRB: Amtsgericht Frankfurt am Main HRB33500
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE114204631
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen für ab dem 01.07.2018 abgeschlossene Pauschalreiseverträge
Übersicht
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags
2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
4. Zahlungen
5. Leistungen und Pflichten
6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
7. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
8. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
9. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
10. Reiseabbruch
11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
12. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
13. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
14. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
15. Haftungsbeschränkung
16. Verjährung – Geltendmachung
17. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax oder SMS etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.
1.3. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Ab-schluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungs-vertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.
4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmer-zahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 13. (siehe unten) zurücktreten kann.
4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, kann der Reiseveranstalter nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen.
5. Leistungen und Pflichten
5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen.
5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen.
5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).
5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.
6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
7. Vertragsübertragung – Ersatzreisende
7.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
7.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
7.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
7.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise
8.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
8.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen, Flugpauschalreisen und See- und Flusskreuzfahrten nach Ziff. 8.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 8.5.
8.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei
Busreisen:
bis 90 Tage vor Reisebeginn keine Gebühr
bis 30 Tage vor Reisebeginn 10 %
ab 29. Tag vor Reisebeginn 25 %
ab 20. Tag vor Reisebeginn 45 %
ab 13. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab 7. Tag vor Reisebeginn 75 %
Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug):
bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 44. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 34. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 21. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 14. Tag vor Reisebeginn 70 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 80 %
See- und Flusskreuzfahrten:
bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 44. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 34. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 21. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 14. Tag vor Reisebeginn 70 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 80 %
Maßgeblich ist bei kombinierten Reisen die konkrete Bezeichnung der Reise im Prospekt bzw. Katalog.
8.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
8.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 8.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
8.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
8.7. Abweichend von Ziff. 8.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
9. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden
9.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
9.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Veranstalter bei Umbuchungen etc. als Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nicht nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
10. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
11.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.
11.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.
12. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
12.1. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren.
12.2. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben.
12.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 12.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden – jeweils vor Reisebeginn.
12.4. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
12.5. Der Veranstalter ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.
13. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
13.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
13.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 13.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
14. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
14.1. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
14.2. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt beim Veranstalter oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
14.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 14.2. (siehe oben). Wenn der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist.
Der Veranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
14.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 14.1. (siehe oben) wird verwiesen.
14.5. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
14.6. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
14.7. Anrechnung von Entschädigungen
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen den Veranstalter Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
15. Haftungsbeschränkung
15.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
15.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
15.3. Auf Ziff. 14.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.
16. Verjährung – Geltendmachung
16.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
16.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
17. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegungsplattform
17.1. Das Unternehmen Schäfer-Reisen, Inhaber Horst Lauer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Das Unternehmen Reisebüro Schwanheim Heuser Reisen GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil
17.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.
Reiseveranstalter sind:
Schäfer-Reisen, Inhaber Horst Lauer, Liebigstrasse 17, 61130 Nidderau, Tel. 06187-1747, Fax 06187 – 26253, www.schaefer-busreisen.de, info@schaefer-busreisen.de
Reisebüro Schwanheim Heuser Reisen GmbH, Alt-Schwanheim 50, 60529 Frankfurt am Main, Tel. 069 – 356000, Fax 069 – 356098, www.heuser-reisen.de, info@heuser-reisen.de
Kontaktadressen für Beistand und Mängelanzeige:
Schäfer-Reisen, Inhaber Horst Lauer, Liebigstrasse 17, 61130 Nidderau, Tel. 06187-1747, Fax 06187 – 26253, www.schaefer-busreisen.de, info@schaefer-busreisen.de
Reisebüro Schwanheim Heuser Reisen GmbH, Alt-Schwanheim 50, 60529 Frankfurt am Main, Tel. 069 – 356000, Fax 069 – 356098, www.heuser-reisen.de, info@heuser-reisen.de
Kundengeldabsicherer für Schäfer-Reisen, Inhaber Horst Lauer:
R+V Allgemeine Versicherung AG, 65189 Wiesbaden, Raiffeisenplatz 1, Tel.: 0049-611-533-5859, E-Mail: ruv@ruv.de, Fax: 0049-611-533-4500.
Kundengeldabsicherer für Reisebüro Schwanheim Heuser Reisen GmbH:
tourVERS, Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg
Telefon: 0049-40-244 288-0
Telefax: 0049-40-244 288-99
E-Mail: service@tourvers.de
Datenschutz-Erklärung
Herzlich willkommen auf der Onlinepräsenz des Reisebüros Reisebüro Schwanheim, Heuser Reisen GmbH.
Wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse an unseren Angeboten geweckt haben. Am Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr gelegen. Die Erhebung und Verwendung Ihrer Daten erfolgt daher stets im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Im Folgenden informieren wir Sie daher darüber, welche Daten durch uns erhoben werden und auf welche Weise wir diese Daten verarbeiten.
1. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind, alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.. Eine Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Erbringung der gebuchten Leistung, zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder zu dem in der Folge angegebenen Zweck erforderlich ist.
2. Anonymisierte Daten / Logfiles
Sie können unsere Website besuchen, ohne dass eine Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist. Bei jedem Besuch unserer Website werden dennoch gewisse anonymisierte Daten gespeichert, z.B. welche Seite oder welches Angebot aufgerufen wurde. Diese Daten sind jedoch nicht personenbezogen und unterfallen daher nicht den gesetzlichen Regelungen der DSGVO bzw. des BDSG.
Der Websitebetreiber bzw. Seitenprovider erhebt Daten über Zugriffe auf die Seite und speichert diese als „Server-Logfiles“ ab. Folgende Daten werden so protokolliert:
Besuchte Website, Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes, Menge der gesendeten Daten in Byte, Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten, Verwendeter Browser, Verwendetes Betriebssystem, Verwendete IP-Adresse
Die erhobenen Daten dienen lediglich statistischen Auswertungen und zur Verbesserung der Website. Der Websitebetreiber behält sich allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen.
Eine Erhebung von anonymen Daten erfolgt allein zur statistischen Auswertung, um unser Angebot zu verbessern. Bitte beachten Sie hierzu den Punkt „Recht auf Auskunft / Widerrufsrecht“.
3. Zweck der Erhebung personenbezogener Daten
Die Erhebung personenbezogener Daten wird jedoch dann unerlässlich, wenn Sie über unser Portal eine Reise oder sonstige Leistung buchen, uns kontaktieren, unseren Newsletter abonnieren oder weitere Angebote unserer Seite nutzen möchten, zu deren Abwicklung personenbezogene Daten unerlässlich sind. Hierzu zählen ebenso Gutscheinkäufe wie auch die Teilnahme an Gewinnspielen.
Im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und im Sinne der Datensparsamkeit werden hierzu in der Regel nur solche Daten erhoben, die für die Erbringung gerade dieses Dienstes benötigt werden. Soweit wir in unseren Formularen um die Angabe weiterer Informationen bitten, ist die Angabe stets freiwillig und als solche gekennzeichnet.
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. Die Speicherung in Logfiles erfolgt darüberhinaus, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Im Fall der Buchung einer Reise oder einer sonstigen Leistung werden die hierbei erhobenen Daten für die Abwicklung dieser Buchung, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zu werblichen Zwecken und für statistische Zwecke verwendet.
Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters infolge des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen ist § 7 Abs. 3 UWG.
Sofern Sie unseren Newsletter abonnieren, speichern und verwenden wir darüber hinaus auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO die von Ihnen bei Buchung angegeben Daten zu Ihrer Person und zu Ihrer Reise, um Sie als Newsletterabonnent bestens betreuen zu können.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Anmeldung zum Newsletters durch den Nutzer ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten nutzen wir im Übrigen zur Pflege der Kundenbeziehungen, zur Kundenbetreuung (z.B. Informationen zum Ablauf Ihres Aufenthaltes), zur Durchführung von eigenen Werbe- und Marketingmaßnahmen (z.B. dem Versand von Katalogen sonstigen Werbesendungen im gesetzlich zulässigen Rahmen, Rückfragen zur Kundenzufriedenheit) und zur Auftragsabwicklung.
4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
5. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich innerhalb der einschlägigen, insbesondere datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.
Soweit dies für die Erbringung der durch uns geschuldeten vertraglichen Leistung oder gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten auch an Sub-Unternehmer oder Dienstleister zur Erbringung der Leistung im Namen oder im Auftrag von uns (z.B. technische Abwicklung des Post- und Email-Versandes, Zahlungsabwicklung, Kundenservice).
Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe der Daten an Personen oder Unternehmen zur Abwicklung Ihrer Buchung, insbesondere an Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Hotels, Reiseagenturen, Mietwagenfirmen, Kreuzfahrtreedereien, Behörden usw. Beachten Sie hierbei, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen am Sitz dieser Personen und Unternehmen gegebenenfalls von jenen in Deutschland abweichen können.
Eine Offenlegung und Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt darüber hinaus, soweit wir kraft Gesetzes oder aufgrund eines rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens hierzu verpflichtet sind.
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln.
6. Speicherung und Löschung von Daten
Im Rahmen der unter dem Punkt „Zweck der Erhebung personenbezogener Daten“ genannten Zwecke werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert. Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht
7. Einsatz von Cookies
Wir setzen Cookies (kleine Computerdateien mit Textinformationen, die der Webserver an Ihren Internetbrowser schickt) ein, um Ihr Erlebnis beim Besuch unserer Onlineangebote zu verbessern. Beispielsweise erscheinen manche Hinweise nur einmal, wenn Sie uns erlauben, ein Cookie zu setzen. Zudem haben unsere Cookies ein Ablaufdatum. Sollten Sie Ihre Cookies vor Ablauf manuell löschen, erhalten Sie bei dem nächsten Besuch der Seite wieder ein neues, sofern Sie nicht die Speicherung des Cookies blockieren.
Die technischen Spezifikationen sehen vor, dass nur der Server ein Cookie lesen kann, das von diesem verschickt wurde. Wir versichern Ihnen, in Cookies keine personenbezogenen Daten zu speichern.
Eine Nutzung unserer Angebote ist ohne Akzeptanz von Cookies leider nur bedingt möglich. Wir empfehlen daher, die Cookies dauerhaft für unseren Internetauftritt zu aktivieren. Die meisten Internetbrowser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren und Ihren Internetbrowser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies zu Analysezwecken ist bei Vorliegen einer diesbezüglichen Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
8. Einsatz von Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
Die Google Trackingcodes dieser Website verwenden die Funktion „_anonymizeIp()“, somit werden IP-Adressen nur gekürzt weiterverarbeitet, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Durch Klicken des Buttons „Deaktivieren“ wird das Tracking vollständig unterbunden. Damit der Widerspruch dauerhaft vorgenommen wird, muss der verwendete Browser Cookies akzeptieren. Alternativ kann der Datenerhebung durch den Einsatz eines Google Browser-Plugins widersprochen werden, um zu verhindern, dass die durch Cookies gesammelten Informationen (inklusive Ihrer IP-Adresse) an die Google Inc. gesendet und von der Google Inc. genutzt werden. Folgender Link führt Sie zu dem entsprechenden Plugin: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
□ Google Analytics Deaktivieren Google Analytics Aktivieren¹
9. Sicherheit, Fragen und Anregungen, Verantwortlicher
Sicherheit ist nicht zuletzt auch von Ihrem System abhängig. Sie sollten Ihre Zugangsinformationen stets vertraulich behandeln, niemals Passworte vom Web-Internetbrowser speichern lassen und das Internetbrowserfenster schließen, wenn Sie den Besuch auf unserer Website beenden. So erreichen Sie, dass Dritten der Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erschwert wird.
Verwenden Sie ein Betriebssystem, das Benutzerrechte verwalten kann. Richten Sie auch in der Familie mehrere Benutzer auf Ihrem System ein und nutzen Sie das Internet niemals unter Administratorrechten. Nutzen Sie Sicherheits-Software wie Virenscanner und Firewalls und halten Sie ihr System laufend auf dem aktuellen Stand.
Der Verantwortliche für diese Onlinepräsenz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Reisebüro Schwanheim, Heuser Reisen GmbH
Wolfgang und Erhard Mergler
Alt Schwanheim 50, 60529, Frankfurt
Telefon: 069/356000
Fax: 069/356098
Email: info@heuser-reisen.de
10. Recht auf Auskunft / Widerrufsrecht
Sie sind berechtigt, jederzeit unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns im Rahmen der Verarbeitung gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Darüber hinaus können Sie jederzeit die unentgeltliche Löschung oder Sperrung oder Berichtigung Ihrer Daten verlangen. Jedoch können einer Löschung gesetzliche Vorschriften, insbesondere bezüglich abrechnungstechnischer und buchhalterischer Zwecke entgegenstehen.
Um Ihre Einwilligung zur Datennutzung zu widerrufen, Auskunft oder die Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an:
Reisebüro Schwanheim, Heuser Reisen GmbH
Wolfgang und Erhard Mergler
Alt Schwanheim 50, 60529, Frankfurt
Telefon: 069/356000
Fax: 069/356098
Email: info@heuser-reisen.de
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
11. Newsletter Abbestellung
Wenn Sie unseren Newsletter oder unsere Werbe-E-Mails nicht mehr länger erhalten wollen, klicken Sie auf den Link: "Newsletter abmelden", der in allen von uns gesendeten E-Mails am Ende enthalten ist.